Klasse L
Mindestalter: 16 Jahre
Beinhaltet Klassen: keine
Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit maximal 40 km/h, im Anhängerbetrieb bis max. 25 km/h. Außerdem Flurförderzeuge (Stapler) und selbst fahrende Arbeitsmaschinen jeweils bis 25 km/h